AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend AGB) sind fester Bestandteil des zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Auftrags bzw. Vertrages. Abänderungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung unserer Firma gültig.
2. Angebot
3. Lieferungen, Transport und Abladung
3.1. Kosten für den Transport sind inbegriffen, gelten aber ohne Abladung. Die Lieferung bis zum Bestimmungsort erfolgt durch spezialisierte Transporteure, die von Anbieter beauftragt werden.
3.2. Die Entladung der Ware beim Kunden hat auf Strassenniveau, an der für die Entladung am besten geeigneten und für Transportmittel zugänglichen Stelle und an der das Fahrzeug anhalten darf, zu erfolgen. Jeglicher Wunsch, die Ware an einen anderen Ort zu transportieren (vor den Hauseingang, in den Hauseingang, in die Garage, in den oberen oder unteren Stockwerken) führt zu einer Haftungsfreistellung vom Anbieter unter Bezugnahme auf Schäden an Personen oder anderen Sachen als den transportierten Materialien. Dem Kunden steht es selbstverständlich frei, mit dem Transporteur den Liefertransport auf die oben beschriebene Weise auszuhandeln, wobei er alle zusätzlichen Kosten und Risiken vollständig trägt, für das der Anbieter in keinem Fall verantwortlich ist.
3.3. Der Kunde muss bestätigen, dass der Lieferort des Materials leicht mit Transportmitteln erreichbar ist und dessen Zustand keine besonderen Hindernisse und/oder Einschränkungen für den Transport und das Entladen mittels der Ladebordwand darstellt. Bei Nichtmitteilung, ob der Transport eine Zusatzleistung erfordert, werden dem Kunden die vom Spediteur erhobenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.
3.4. Der Kunde bestätigt mit Angabe der Daten zur Lieferadresse deren Richtigkeit. Die Transportaufträge werden gemäss den angegebenen Daten ausgeführt, daher stellt der Kunde bei Fehlern (z. B. falsche Postleitzahl, Adresse, Ort usw.) den Anbieter von jeglicher Haftung und/oder daraus resultierenden Schäden frei, einschliesslich einer vom Spediteur erhobenen Kostenpauschale für fehlerhafte Zusammenstellung und unterlassene Angaben gemäss Punkt 3.3 (da es sich um eine Lieferung der Ware ausserhalb der vereinbarten Vereinbarungen handelt.)
4. Liefertermine
Lieferfristen werden bei der Bestellung vereinbart. Wir setzen alles daran, termingerecht zu liefern. Bei Überschreitung des Liefertermins ist der Kunde nicht berechtigt, irgendwelche Forderungen geltend zu machen. Für verspätete Anlieferungen in Folge höherer Gewalt (z. B. ungenügende Materialverfügbarkeit, Stau, Pannen, etc.) leistet der Anbieter keine Entschädigung.
5. Zahlungsbedingungen
5.2. Bei verspäteter Zahlung wird ab Verfalldatum ein marktüblicher Verzugszins berechnet, welcher durch den Anbieter festgelegt wird, jedoch mindestens 5 % beträgt, bei Zahlung per Rechnung.
5.3 Annullierung von Bestellungen und Rücksendung von Ware
Für nicht lager geführte Ware, die von dem Anbieter ausdrücklich auf Bestellung des Kunden eingekauft und / oder
bereitgestellt wurde, besteht eine Abnahmeverpflichtung des Kunden über die gesamte Menge. Die bestellte Ware wird dem Kunden
vollumfänglich in Rechnung gestellt. Eine Rücknahme der Ware durch den Anbieter ist ausgeschlossen.
6. Nutzen und Gefahr.
Der Anbieter übernimmt unter Vorbehalt allfälliger zwingender gesetzlicher Bestimmungen keinerlei Haftung für Fabrikations- oder Materialfehler für von Drittherstellern bezogene Waren.
6.1. Gewährleistung und Mängel.
Die Haftung des Anbieters ist beschränkt auf Mängel an der Ware, die nachweisbar auf einen von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Umstand zurückzuführen sind.
Der Anbieter schliesst jegliche vertragliche sowie ausservertragliche Haftung oder Garantie aus, unter Vorbehalt von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie unter Vorbehalt der Haftung aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftpflichtgesetz.
Bemusterungen zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steines. Bei Mustern wird angestrebt, dass diese möglichst alle Merkmale und Beschaffenheit der betreffenden Natursteinmaterialien aufweisen. Abweichungen in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteines sind naturgegeben und keine Mängel und kein Grund zur Beanstandung. Hand- und Einzelmuster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede des Natursteines in sich vereinigen und zeigen.
Kalkstein
Kalksteine sind nicht absolut frostbeständig. Frostschäden werden sämtliche Garantieansprüche
abgelehnt. Kalksteine verlieren durch Witterung und Umweltfaktoren die ursprüngliche
Farbstruktur, bleichen aus und können grau bis schwarz oder auch rötlich werden. Boden- und
Wandplatten aus Kalkstein (Kalkstein, Travertin, Marmor) im Innenbereich sind nicht
säureresistent.
7. Prüf- und Rügeobliegenheit
Der Kunde hat die Beschaffenheit der Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Qualität zu prüfen. Mängelrügen und Beanstandungen müssen spätestens innert fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Ware unter Beilage der Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung schriftlich geltend gemacht werden. Beanstandete Ware darf nicht eingebaut werden, widrigenfalls sie als genehmigt gilt. Bei Missachtung trägt der Kunde sämtliche Kosten, inklusive Folgeschäden.
8. Einbau Verlegung.
Der Anbieter verlegt und verbaut selbst keine Natursteine. Schäden, welche durch unsachgemässen Einbau entstehen, liegen in der Verantwortung des Verlegers und nicht unserer Firma.
8. Gewährleistung
Es gilt das Obligationenrecht.
9. Rückgaberecht
Es besteht kein Recht auf Rückgabe gekaufter Artikel.
10. Anschriften
Korrespondenz und Fragen betreffend diesen Vertrag sind an folgende Adressen zu richten:
KONTAKTADRESSE
Iscoma GmbH
Gewerbestrasse 7
4123 Allschwil
+41 61 209 31 31
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht.
Dieser Vertrag untersteht Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden folgende ausschliessliche Zuständigkeiten vereinbart:
Wenn es sich um eine Klage eines Konsumenten handelt, sind die ordentlichen Gerichte am Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthalt des Konsumenten oder am Sitz des Anbieters zuständig.
In allen anderen Fällen wird die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in Basel vereinbart.